Allgemeine Schulungsbedingungen (ASB) Zeppelin Rental GmbH, Graf-Zeppelin-Platz 1, D-85748 Garching b. München

Die nachstehenden Schulungsbedingungen gelten für alle Schulungen der Zeppelin Rental GmbH (ZRD). Diese Schulungsbedingungen gelten als Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.zeppelin-rental.de/informationen/agb/) der Zeppelin Rental GmbH (ZRD), welche weiterhin und in vollem Umfang binden sind. 

 

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 

1. Geltungsbereich und Vertragsabschuss 

a) Anwendungsbereich Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der ZRD gelten ergänzend zu den Regelungen in den Schulungsprogrammen und/oder Schulungsangeboten auf der Internetseite der ZRD sowie dem Anmeldeformular der ZRD die vorliegenden Allgemeinen Schulungsbedingungen (ASB). 

b) Vertragsabschluss (Anmeldung) Falls nichts Abweichendes angegeben, sind alle Angebote der ZRD unverbindlich. Ein Vertrag über die Teilnahme an Schulungen von ZRD kommt erst zustande, nachdem ZRD die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in per Email bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. 

c) Individuelle Vereinbarungen Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Schulungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist unsere schriftliche Bestätigung in Textform maßgebend. 

d) Räumlicher Anwendungsbereich Diese Schulungsbedingungen gelten für alle von ZRD durchgeführten Schulungen, unabhängig davon, ob diese in den Räumlichkeiten bei ZRD oder beim teilnehmenden Vertragspartner oder auch bei einem Dritten stattfinden. 

2. Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen 

Alle von ZRD im Rahmen der Durchführung von Schulungen angegebenen Preise und Gebühren (einschließlich Stornogebühren) verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang beim Teilnehmer zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. ZRD ist berechtigt, vor Beginn der Schulung die vollständige Schulungsgebühr zu verlangen. 

Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen, die von ZRD bestritten werden, nicht anerkannt werden, nicht rechtskräftig festgestellt sind oder nicht in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind, ist ausgeschlossen. 

3. Rücktritt des Teilnehmers 

a) Die Anmeldung zu den Schulungen ist grundsätzlich verbindlich. Tritt der Teilnehmer nach verbindlicher Anmeldung von einer Schulung zurück bzw. storniert diese, werden von ZRD folgende Gebühren erhoben: 

 • bis 14 Tage vor Beginn fallen keine Stornogebühren an, 

 • bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vollen Gebühr, 

 • danach: 100 % der vollen Gebühr. 

b) Rücktritte bzw. Stornierungen müssen per Email an folgende Adresse mitgeteilt werden: zrd-training@zeppelin.com 

c) Bei Verhinderung angemeldeter Personen ist der Besteller berechtigt, spätestens am letzten Werktag vor dem Tag der Schulung für jeden verhinderten Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer per E-Mail an vorstehende E-Mail-Adresse (zrd-training@zeppelin.com) mitzuteilen. Die Ersatzteilnehmer können ohne Berechnung eines zusätzlichen Entgelts an der Schulung teilnehmen. 

d) Bei späteren Abmeldungen/Stornierungen sowie bei Nichterscheinen, gleich aus welchem Grund (z.B. auch bei Krankheit oder Anreiseproblemen) wird das volle Schulungsentgelt berechnet. 

4. Absagen und Änderungen von Schulungen durch ZRD 

a) ZRD ist berechtigt, eine Schulung wegen zu geringer Nachfrage (was nicht später als eine Woche vor der Schulung erfolgen soll) oder infolge höherer Gewalt (z. B. Erkrankung des Trainers) zu verschieben. 

Teilnehmer, die sich für die betreffende Veranstaltung bereits angemeldet haben, werden unverzüglich über den neuen Termin informiert. Die Buchung der Schulung besitzt auch für den neuen Termin weiterhin Gültigkeit. 

Für den Fall, dass der Teilnehmer den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, wird ihm die Teilnahmegebühr nicht berechnet, sofern der Kunde fristgerecht vor Veranstaltungsbeginn storniert. 

Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn, aus nachfolgender Ziff. 5 ergibt sich etwas anderes. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von ZRD nicht erstattet. 

b) Geringfügige Seminaränderungen, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Ort, Dauer oder Person des Trainers, behält ZRD sich ausdrücklich vor. 

5. Haftung 

a) Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet ZRD für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten Schulungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Schulung führen, wird keine Haftung übernommen; gleiches gilt auch im Falle einer Absage der Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage. 

b) Für Schäden, die auf eventuellen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Schulungsunterlagen beruhen, übernimmt ZRD im Übrigen keine Haftung, es sei denn, ZRD ist eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorzuwerfen. 

c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er für den Fall eines von Ihm alleine während der Schulung schuldhaft verursachten Personen- und/ oder Sachschadens über einen angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt; auf Wunsch der ZRD wird der Teilnehmer eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorlegen. 

6. Ablehnung einer Anmeldung 

ZRD ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen unverzüglich abzulehnen. Im Falle einer Überbuchung wird der Anmeldende ebenfalls unverzüglich informiert. 

7. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen 

Das schriftliche Begleitmaterial sowie die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen insoweit nicht ohne Einwilligung der ZRD vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Teilnehmer sind nicht befugt, Unterlagen bzw. sonstige Lizenzmaterialien, die zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt werden, zu vervielfältigen. Lizenzmaterial sind insbesondere Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Der jeweilige Urheberrechtshinweis bzw. Copyrightvermerk ist vom Teilnehmer strikt zu beachten; eine Entfernung solcher Vermerke ist strikt verboten. 

8. Teilnahmebescheinigung/Zertifikate 

a) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung erhält jeder Teilnehmer nach erfolgreich abgelegter Prüfung ein persönliches Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung. Bei bestandener Bedienerschulung erhalten die Teilnehmer zusätzlich einen Bedienerausweis. 

b) Für einen zusätzlich oder nachträglich ausgestellten Schulungsnachweis (z.B. wegen Verlust, Beschädigung, Namensänderung etc.) wird eine Aufwandsentschädigung je Nachweisdokument fällig. 9. Datenschutz Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie hier: https://www.zeppelin-rental.de/informationen/datenschutzerklaerung. 

 

II. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Sollten einzelne Bedingungen dieser allgemeinen Schulungsbedingungen (ASB) unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen soll eine angemessene Regelung zwischen den Vertragsparteien verabredet werden. Sämtliche Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren. 

Für diese Allgemeinen Schulungsbedingungen (ASB) und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, Deutschland. 

 

Stand: Juli 2019